Abschreibung
Auch die Vermögensbestandteile eines Unternehmens verlieren im Laufe der Zeit an Wert. Dieser Wertverlust hat natürliche Ursachen wie Alterung und Verschleiß oder aber spezielle Auslöser wie zum Beispiel einen unerwarteten Preisverfall oder Unfallschäden. Um diesem Wertverlust buchhalterisch gerecht zu werden, gibt es die Abschreibung. Die Wertminderung, die einen Gegenstand innerhalb eines Jahres betrifft, wird als Aufwand oder Ausgabe bei der Ermittlung des Gewinns berücksichtigt. Dabei müssen handelsrechtliche Besonderheiten beachtet werden. Sollten einmal zu hohe Abschreibungen in Ansatz gebracht worden sein, kann das Mittel der Zuschreibung, also eine Wertaufholung, in Betracht gezogen werden.