Sondernutzungsrecht
Das Sondernutzungsrecht schränkt die Nutzung bestimmter Teile eines Gemeinschaftseigentums auf eine bestimmte Partei. Es wir d vor allem genutzt, wenn Gärten oder Stellplätze nicht als Sondereigentum abgegrenzt werden können. Zumeist mit einem Wohnungs- oder Teileigentum verbunden. Ist das Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen, bleibt es stets mit dem dazugehörigen Wohnungs- oder Teileigentum verbunden.